Infos rund ums Thema "Krankheit"


Arbeitgeber muss durch Krankheit verlorene Überstunden nicht nachgewähren

Bezahlte Freistellung zwecks Überstundenabbaus: Keine Pflicht des Arbeitgebers zur Nachgewährung der durch Krankheit verlorenen Überstunden.

(Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.11.2015, Az: 5 Sa 342/15)

Wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwecks Überstundenabbaus bezahlt von der Arbeit freigestellt, so kann der Arbeitnehmer nicht die Nachgewährung von verlorenen Überstunden verlangen, wenn er während des Freistellungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt. Denn, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz: Die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit hat keinen Einfluss auf die Arbeitsbefreiung. 

Arbeitsgericht: Arbeitnehmer trägt das Risiko, ob er die Freistellung nutzen kann

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