GEMA - neue Regelung für Konzerte und Veranstaltungen mit Musik

Seit 2015 gilt die Vereinbarung zwischen der  EKD und GEMA erstmals, daß Veranstaltungen von Kirchengemeinden, kirchlichen Vereinen oder Einrichtungen mit Musiknutzung der GEMA zu melden sind.

  • Bei Rückfragen steht Herrn Hellmann vom Amt für Kirchenmusik unter der Tel.Nr. 06232-667-338 zur Verfügung.
     
  • Das Kundencenter der GEMA in 11506 Berlin ist erreichbar unter der Tel.: +49 (0) 30 588 58 999

Hinweise

Nach dem Pauschalvertrag wird unterschieden zwischen

I. Nicht meldepflichtige Veranstaltungen

bei denen nicht überwiegend getanzt wird und für die kein Eintrittsgeld oder Spende erhoben wird.

Bearbeitungshinweis: Soweit hier ein Fall der vorgenannten nicht meldepflichtigen Veranstaltungen vorliegt, ist die Bearbeitung dieses Meldebogens beendet (keine Meldung erforderlich).

  • 1 Pfarr-/Gemeindefest jährlich

  • 1 Kindergartenfest jährlich pro KiTa

  • 1 adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich oder

  • 1 adventliche Feier mit Livemusik, sofern die Ausübenden/Auftretenden nicht-gewerbliche Musiker sind

  • 1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich
     

II. Meldepflichtige Veranstaltungen

die über den Pauschalvertrag abgegolten sind

a) Konzert mit

  • ernster Musik
  • neuem geistlichem Liedgut
  • Gospel

b) sonstige meldepflichtige Veranstaltungen wie:

  • Mehrveranstaltung im Sinne von Ziffer I
    (z. B. zweites Gemeindefest, zweites Kita-Fest, etc.)
     

III. Meldepflichtige Veranstaltungen

die nicht über den Pauschalvertrag abgegolten sind und daher separat zu vergüten sind
  • Konzert der Unterhaltungsmusik
  • Gemeindefest mit überwiegend Tanz
  • andere Tanzveranstaltungen
  • Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen)
  • sonstige vergütungspflichtige Veranstaltungen