GEMA - Regelungen für Konzerte und Veranstaltungen mit Musik in Kirchengemeinden
Seit 2015 gilt die Vereinbarung zwischen der EKD und GEMA erstmals, daß Veranstaltungen von Kirchengemeinden, kirchlichen Vereinen oder Einrichtungen mit Musiknutzung der GEMA zu melden sind.
- Für Rückfragen steht Andrea Erdmann | Dezernat 5 zur Verfügung:
Telefon: 06232 667-339
E-Mail: dezernat.5(at) evkirchepfalz.de
- Das Kundencenter der GEMA in 11506 Berlin ist erreichbar unter der Tel.: +49 (0) 30 588 58 999
Aktuelle Regelungen
Die Verhandlungen der EKD mit der GEMA und der VG Musikedition sind abgeschlossen und es konnte erreicht werden, dass weiterhin ein überwiegender Teil der Musiknutzungen über die zwischen der EKD und den Verwertungsgesellschaften abgeschlossenen Verträge pauschal abgegolten ist.
Ein Merkblatt zum Urheberrecht innerhalb der EKD und weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.ekd.de/Download-Formulare-Recht-22192.html
bzw. als PDF:
https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Urheberrecht-in-den-Kirchen-der-EKD-final.pdf
Hinweise
Nach dem Pauschalvertrag wird unterschieden zwischen
I. Nicht meldepflichtige Veranstaltungen
bei denen nicht überwiegend getanzt wird und für die kein Eintrittsgeld oder Spende erhoben wird.
Bearbeitungshinweis: Soweit hier ein Fall der vorgenannten nicht meldepflichtigen Veranstaltungen vorliegt, ist die Bearbeitung dieses Meldebogens beendet (keine Meldung erforderlich).
1 Pfarr-/Gemeindefest jährlich
1 Kindergartenfest jährlich pro KiTa
1 adventliche Feier mit Tonträgermusik jährlich oder
1 adventliche Feier mit Livemusik, sofern die Ausübenden/Auftretenden nicht-gewerbliche Musiker sind
1 Seniorenveranstaltung mit Tonträgermusik monatlich
II. Meldepflichtige Veranstaltungen
die über den Pauschalvertrag abgegolten sind
a) Konzert mit
- ernster Musik
- neuem geistlichem Liedgut
- Gospel
b) sonstige meldepflichtige Veranstaltungen wie:
- Mehrveranstaltung im Sinne von Ziffer I
(z. B. zweites Gemeindefest, zweites Kita-Fest, etc.)
III. Meldepflichtige Veranstaltungen
die nicht über den Pauschalvertrag abgegolten sind und daher separat zu vergüten sind
- Konzert der Unterhaltungsmusik
- Gemeindefest mit überwiegend Tanz
- andere Tanzveranstaltungen
- Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen)
- sonstige vergütungspflichtige Veranstaltungen
Downloads Musiknutzung und Urheberrecht
Informationen zum Urheber- und Rundfunkbeitragsrecht
- Merkblatt VG Wort - Betreibervergütung für Kirchen (Stand August 2018) (pdf: 1713,99 KB)
- URHEBERRECHT IN DEN KIRCHEN DER EKD (GEMA) STAND März 2021 (pdf: 253,77 KB)
- Merkblatt: Änderungen durch neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab 2013, Stand Januar 2017 (pdf: 207,11 KB)
Meldungen für Musiknutzung bei Veranstaltungen